Die Landwirtschaft trägt eine grosse Verantwortung für den Erhalt der Biodiversität. Mit den bisherigen Förderprogrammen in der Landwirtschaft konnten die Biodiversitätsziele betreffend Qualität der Flächen jedoch noch nicht erreicht werden.
Von 2020 bis 2027 läuft im Kanton Zürich ein Ressourcenprojekt, mit dem die Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen zielorientiert gefördert wird. Das Projekt wird gemeinsam vom Kanton Zürich, dem Zürcher Bauernverband und AGRIDEA getragen und vom Bundesamt für Landwirtschaft kofinanziert.
Das ist der Ansatz
Das sind die wichtigsten Unterschiede zum bestehenden System
Das sind Ressourcenprojekte
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Aktuelles über den Projektverlauf, Erfahrungen und Ergebnisse werden über die ZiBiF-News und weitere Veröffentlichungen publiziert.
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Eine detaillierte Beschreibung der Projektelemente befindet sich hier.
Qualitätsbeurteilung und Punktesystem: Beiträge erhalten nur Flächen, die gemäss den Zielen die Kriterien an die «richtige» Lage, den «richtigen» Lebensraumtyp und die «richtige» Qualität der Flächen erfüllen. Das Abgeltungssystem erfolgt durch Punkte. Die Punkte werden aufgrund der Lage der Fläche, des Lebensraums und der vorhandenen Qualität vergeben. Je geeigneter der Standort und je höher die Qualität einer Fläche, desto mehr Punkte werden erreicht und desto höher ist der finanzielle Flächenbeitrag.
Beratung und einzelbetriebliche Gespräche: Für die Umsetzung dieses Projekts ist die Beratung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter von zentraler Bedeutung. Den Betrieben werden Hilfsmittel zur Verfügung gestellt, die Auskunft über Lebensraum-Ziele und mögliche zielführende Massnahmen geben. Auch erhalten die Bewirtschaftenden Checklisten, mit denen sie selber Flächen-Entwicklungen beurteilen. Zusätzlich werden sie an Weiterbildungstagen in Arbeitskreisen geschult.
Massnahmenauswahl und -umsetzung: Die Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter pflegen die Flächen eigenverantwortlich. Sie werden sowohl auf zielführende wie auch auf schädigende Massnahmen hingewiesen und bestimmen die Bewirtschaftungs-Massnahmen selbst. Ihre Arbeiten dokumentieren sie in einem Bewirtschaftungsjournal. Die BFF-Bewirtschaftungs-Vorgaben aus der DZV (QI, QII, Vernetzung) gelten für sie nicht. Der Kanton schliesst mit den Betrieben eine Vereinbarung ab. Sie beinhaltet den Grundsatz, dass zielführende Massnahmen umzusetzen sind und regelt die Pflichten.
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Franziska Ruchti, Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Landwirtschaft:
"Der flexible, leistungsabhängige Abgeltungsansatz schafft den Bäuerinnen und Bauern die gewünschten einzelbetrieblichen Freiheiten in der Biodiversitätsbewirtschaftung."
Martin Graf, Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz
"Kompetenz und Qualität braucht es nicht nur im Ackerbau und auf Gründland, sondern auch auf Biodiversitätsförderflächen. Das Projekt bringt uns hier hoffentlich einen grossen Schritt weiter."
Martin Streit, Zürcher Bauernverband
"Das Konzept schafft die Grundlagen für den Schulterschluss von Produktion und Biodiversität. Aus “entweder, oder” wird “sowohl, als auch” - zum Nutzen der Betriebe."
Corinne Zurbrügg, AGRIDEA
"Grosse Eigenverantwortung, Flexibilität und eine situationsangepasste Beratung schaffen die Voraussetzung für eine hohe Motivation bei den Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern."
Barbara Stäheli, Amt für Landschaft und Natur, Strickhof
"Wollen Sie Biodiversität fördern und dabei kreative Wege gehen? Im Projekt ist das möglich und wir unterstützen Sie gerne dabei."
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